Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Spürnasenarbeit, Stand Februar 2020

Jacqueline Koerfer 

Cité Pierre Strauss, 48 

L-9357 Bettendorf 

Tel: 00352 691 718079 

info@spuernasenarbeit.com 

Steuernummer: LU28330215

 

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB’s) gelten für alle Rechtsgeschäfte ausgeführt von Frau Jacqueline KOERFER, wohnhaft in 48, Cité Pierre Strauss, L-9357 Bettendorf im Rahmen der Spürnasenarbeit – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Diese werden mit dem Auftraggeber bei der Erteilung eines Auftrags vereinbart.

 

2. Vertragsgegenstand 

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung im Rahmen der Spürnasenarbeit, sowie sonstige mit der genannten Tätigkeit verbundene Nebentätigkeit. Die jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarungen sowie die vorliegenden AGB’s begründen keinesfalls ein arbeitsrechtliches Verhältnis zwischen den Parteien.

 

Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 

 

3. Zustandekommen des Vertrages 

Das Vertragsverhältnis für die in den einzelvertraglichen Regelungen näher beschriebenen Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden.

 

HINWEIS: Hier kommt es auf Ihren individuellen Geschäftsablauf an.

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben. 

 

4. Vertragsdauer und Kündigung 

Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt. 

 

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich.

 

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. 

 

Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. 

 

Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.  Die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis dass der Dienstleister bei Nichtverträglichkeit einzelner oder mehrerer Hunde des Auftraggebers, im eigenen Ermessen, über den Verbleib oder den Ausschluss des Hundes entscheiden kann.

 

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Leistungen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

6. Änderungen

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. 

 

Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 

 

Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Dienstleister in seinem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Auftraggeber die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn der Dienstleister in seinem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Auftraggeber, wird die Änderung der gekündigten Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen 

Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. 

 

Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich.  

 

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

 

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. 

 

8. Haftung

Der Dienstleister haftet bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen und für jedes Verschulden seiner Mitarbeiter und der Personen, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen hinzuzieht. Der Dienstleister übernimmt in der Ausführung seiner Dienstleistungen eine Mittelverpflichtung (obligation de moyens). Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese vor. Hat der Auftraggeber durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang der Dienstleister und der Auftraggeber den Schaden zu tragen haben.

 

Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich auf Schadensersatz bis zur Höhe der im Kostenvoranschlag vereinbart wurde.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich luxemburgisches Recht. 

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Luxemburg oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Gerichte in Luxemburg-Stadt. 

 

10. Teilweise Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

 

Bettendorf, den 1. Februar 2020

 

Jacqueline KOERFER - Spürnasenarbeit